| FRAGE: Warum braucht man eine Zahn- und Kieferregulierung? |
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ANTWORT: Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahn- Mund und Kieferheilkunde. Sie beschäftigt sich mit der Erkennung, Behandlung und Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist die dauerhafte Erhaltung gesunder Zähne.
Durch die Korrektur der Kieferfehlstellung und der ästhetischen Anordnung der Zähne wird eine Verbesserung des Aussehens erreicht. Schöne Zähne und ein attraktives Lächeln sind
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wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung, sie stärken das Selbstbewußtsein und helfen die Lebensqualität zu verbessern. Schiefe Zähne stören nicht nur die Gesichtsästhetik, sie erschweren zudem die gründliche Reinigung der Zahnreihe mit der Zahnbürste und sind dadurch verstärkt karies- und parodontosegefährdet. Fehlerhafte Zahnkontakte können außerdem zu einer Überbelastung des Zahnhalteapparates und damit zu einem vorzeitigen Zahnverlust, zu Kaumuskelverspannungen und sogar zu schmerzhaften Kiefergelenkbeschwerden führen. |
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FRAGE: In welchem Alter macht man eine Zahn- und Kieferregulierung?
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| ANTWORT: Für eine kieferorthopädische Behandlung gibt es generell keine Alterseinschränkungen. Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen beginnen in der Phase des seitlichen Zahnwechsels zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr. |
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Es ist allerdings für eine fachliche Untersuchung eines Kinds nie zu früh. So können eventuelle Entwicklungsprobleme möglichst rechtzeitig erkannt werden. Es ist aber auch niemals zu spät, bei einem Erwachsenen eine erfolgreiche Zahnstellungskorrektur durchzuführen. |
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| FRAGE: Wie läuft eine kieferorthopädische Behandlung ab? |
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ANTWORT: In der ersten Beratung wird gemeinsam mit dem Patienten beschlossen, ob und wann eine Behandlung notwendig ist. Zu Beginn der Behandlung fertigen wir diagnostische Unterlagen wie Zahn- und Kiefermodelle sowie Röntgenbilder und Fotos an und erstellen einen individuellen Therapieplan.
Bei der zweiten Beratung wird zusammen mit dem Patienten und den Eltern der Therapieplan besprochen sowie mögliche lose und feste Zahnspangen gezeigt und erläutert. Wichtig für uns sind die individuellen Wünsche des Patienten, insbesondere in Bezug auf Komfort, Ästhetik und Prophylaxe. |
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Sowohl bei der festen als auch bei der losen Spange ist die Mitarbeit des Patienten unabdingbar. Um das gesetzte Ziel zu erreichen, ist bei der losen Spange die Tragezeit wichtig (meist 16 Stunden pro Tag), und bei der festen Apparatur eine gewissenhafte Mundhygiene notwendig. Die Kontrolltermine sind in der Regel alle 4-8 Wochen. Die Behandlungsdauer ist individuell und von der jeweiligen Behandlungsaufgabe, von der Wahl der Behandlungsgeräte und nicht zuletzt von der Mitarbeit des Patienten abhängig.
Nach erreichen des Behandlungsziels wird eine sog. Retentionsspange zur Stabilisierung der korrigierten Zahn- und Kieferfehlstellung eingesetzt. In den meisten Fällen ist eine Langzeitstabilisierung notwendig. |
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FRAGE: Sind während der Zahn- und Kieferregulierung
Kontrollen beim Hauszahnarzt erforderlich?
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| ANTWORT: Ja, denn der Hauszahnarzt ist auf Vorbeugung und Behandlung von Karies und Zahnfleischerkrankungen spezialisiert und muß seine Patienten regelmäßig sehen, um eventuelle Probleme schnell behandeln zu können. Ausserdem stimmen wir unsere Zahn- und Kieferregulierungsmaßnahmen mit dem Hauszahnarzt ab und begrüßen es, dass er auf |
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diesem Weg über den Fortschritt unserer Behandlung informiert wird. Aus diesen Gründen soll man während einer kieferorthopädischen Behandlung wie gewohnt alle sechs Monate einen Kontrolltermin beim Hauszahnarzt wahrnehmen. |
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| FRAGE: Welche Kosten werden von meiner Kasse übernommen? |
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ANTWORT: Die privaten Krankenkassen erstatten entsprechend ihrem gewählten Versicherungstarif.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden derzeit für das erste Kind 80%, bei weiteren Kindern 90% der Behandlungskosten übernommen. Die fehlenden 10% oder 20% gibt es bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei der Kieferorthopädie das was zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Dies deckt sich nicht unbedingt mit den ästhetischen und Komfortwünschen des Patienten, wodurch dann sog. außervertraglichen Leistungen vereinbart werden können.
Außervertragliche Leistungen für eine optimierte kieferorthopädische Behandlung müssen von den Eltern selbst finanziert werden. Dies betrifft gewählte Zusatzleistungen, die z. B. Zahnspangen, die die Behandlungsdauer verkürzen oder die Behandlung angenehmer machen oder sog. ästhetische Zahnspangen.
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Seit Januar 2002 gibt es neue Richtlinien, die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG): Der Kieferorthopäde muss vor Beginn der Behandlung die Kiefer- und Zahnfehlstellung mit einer Art Notensystem von 1-5 beurteilen. Die Einstufung erfolgt nach exakt messbaren Kriterien und wird von den Krankenkassen registriert und von einem Gutachter überprüft. Die Krankenkasse zahlt erst ab der Einstufung Grad 3, Abweichungen Grad 1-2 müssen die Eltern selbst bezahlen auch wenn diese medizinisch notwendig sind. Die Einteilung mit dem Grad 1 und 2 bedeutet nicht das eine Behandlung nicht nötig oder sinnvoll wäre. Eine Behandlung ist dann lediglich nach den neuen Kassenrichtlinien nicht bezuschussungsfähig, da die finanziellen Mittel der Kassen begrenzt sind.
Nach dem 18. Lebensjahr begonnene Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen üblicherweise nur sehr in schweren Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. |
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| FRAGE: Information zu herausnehmbaren Apparaturen |
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| ANTWORT: Aktivator, Bionator, Twinblock, Dehnplatten usw. sind Bezeichnungen für herausnehmbare Geräte oder „lose“ Spangen, mit deren Hilfe wichtige Teilziele einer umfassenden Zahn- und Kieferregulierung erreicht werden können. Die meisten herausnehmbaren Geräte müssen sowohl nachts als auch tagsüber (meist 16 h) getragen werden. |
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Beim Essen, Sport und Schulunterricht, in dem man sprechen muss, entfernt man sie aus dem Mund und bewahrt sie in der Spangendose auf. Es ist sehr wichtig, nach jedem Essen sowohl die Zähne als auch die Spange gründlich zu putzen. Falls an der Spange irgendetwas nicht in Ordnung ist oder sie nicht mehr richtig auf die Zähne passt, soll man sich bei uns für einen außerplanmäßigen Kontrolltermin melden. |
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| FRAGE: Information zu festsitzenden Apparaturen |
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| ANTWORT: Schwierige Fehlstellung der Zähne lassen sich meist nur mit einer festsitzenden Zahnspange beheben, den mit dieser sind präzise Korrekturen möglich. Eine festsitzende Apparatur besteht aus sog. Brackets, die an den Zähnen mit einem geeigneten Kleber befestigt und am Behandlungsende entfernt werden. In die Brackets setzen wir spezielle Drähte ein, die die Zähne durch eine leichte langsame Bewegung in die korrekte Position bringen. |
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Da an den Brackets Essensreste und Beläge haften und in Extremfällen Karies und Zahnfleischentzündungen verursachen können, ist eine besonders gute Mundhygiene notwendig. Dafür gibt es neben den gewöhnlichen Zahnbürsten spezielle Einbüschel- und Zahnzwischenraumbürsten. |
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| FRAGE: Warum soll ich Gummizüge einhängen? |
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| ANTWORT: Durch die elastischen Gummizüge kann eine optimale Verbindung zwischen oberen und unteren Zähnen (optimaler Biss) erreicht werden. Daher müssen die Gummizüge rund um die Uhr getragen werden, nur zur Zahnpflege und zum Essen werden sie herausgenommen. Da die Gummiringe im Laufe der zeit die Elastizität verlieren, sollten täglich frische Gummis eingesetzt werden. Werden die Gummizüge zu wenig getragen (z.B. nur in der Nacht) so ist meist keine oder eine sehr schwache Wirkung zu beobachten. |
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Die Therapie verlängert sich dabei unnötig. In diesem Falle ist es sinnvoll eine alternative Behandlungstechnik einzusetzen. Leider werden diese alternativen, komfortablen Techniken in der Regel nicht von der gesetzlichen Kasse bezahlt. Es ist jedoch meist sinnvoll, einmalig in die Therapieumstellung zu investieren. Dies reduziert nicht nur die nervliche Belastung der Eltern, sondern auch die Behandlungszeit. Eine zügige Behandlung ist zum Schutz der Zahnhartsubstanz notwendig. |
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| FRAGE: Information zu Retentionsspangen |
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| ANTWORT: Um das erreichte Korrekturergebnis zu stabilisieren, ist am Behandlungsende die so genannte Retention erforderlich. Abhängig von dem Gebisszustand vor der Behandlung kann die Retention entweder mit einer herausnehmbaren Apparatur oder mit einem an den |
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Zahninnenflächen befestigten unsichtbaren dünnen Draht erfolgen. Je nach Schweregrad der ursprünglichen Zahnstellungsanomalie kann die Retentionsdauer zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren variieren. |
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| Optimierte Behandlung bei festsitzender Zahnspange |
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1. Zahnfarbene Brackets oder Lingualtechnik
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| Häufig wird beispielsweise aus beruflichen Gründen eine unauffällige Zahnregulierung bevorzugt. Es gibt speziell für diesen Zweck entwickelte Keramikbrackets oder an den Zahninnenflächen befestigte so genannte Lingualbrackets. Die Keramikbrackets sind entweder durchsichtig oder zahnfarben und dadurch wenig sichtbar. |
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Die Lingualbrackets sind während der gesamten Zahnregulierung ganz unsichtbar, sie sind aber in den ersten Behandlungswochen etwas gewöhnungsbedürftig, weil sie die Zungenbewegungen des Patienten einengen. |
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| 2. Hochelastische Bögen |
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| Bei Verwendung dieser Bögen wird eine sehr geringe Kraft auf die Zähne abgegeben. Zusätzlich kommt es beim Einsatz von thermoelastischen Bögen zu einer Aktivierung durch die Körperwärme des Patienten. Sie sind besonders schonend und für den Patienten angenehm zu tragen. |
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Das Risiko schädigender Einflüsse auf die Zahnwurzel durch zu große Bogenkräfte wird mit diesen Materialien wirkungsvoll reduziert. Zudem ermöglich die Verwendung hochelastische Bögen in der Regel eine Verkürzung der Behandlungszeit |
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| 3. Selbstligierende Brackets |
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| Revolutioniert wurde die Behandlung mit der festsitzenden Apparatur durch die Einführung einer neuen komfortablen Bracketgeneration (z.B Speed, Smart clip, Damon etc).
Hierbei wird der Drahtbogen nicht mit einem zusätzlichen Gummi- oder Drahtligatur in die Brackets eingebunden, sondern mittels der in den Brackets selbst befindlichen Präzisions- Verschlussklappe gehalten. |
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Dadurch entsteht weniger Reibung zwischen Bracket und Bogen. Die Zahnbewegung kann deutlich schneller, schonender und mit geringeren Kraftaufwand erfolgen. Die tägliche Mundhygiene ist durch den Wegfall der zusätzlichen Behandlungsdrähte deutlich erleichtert. |
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| 4. Untestützung der Mundhygiene -
4.1. Versiegelung des Bracketumfeldes |
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| Die Angst vor Entkalkungen (weiße Flecken auf den Zähnen) nach der Behandlung mit einer festsitzenden Apparatur ist weit verbreitet. Diese lassen sich jedoch vermeiden. Neben einer guten Mundhygiene gibt es die Möglichkeit die Zähne mit einem Versiegelungslack zu |
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überziehen. Der Lack wird nach dem Befestigen der Brackets auf die Zähne appliziert und verhindert dass Bakterien den Zahnschmelz um das Bracket herum schädigen. |
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| 5. Alternativen zur Aussenspange |
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| Kleine, im Mund befestigte Apparaturen (z.B Pendulum Apparatur) oder die Anwendung von kieferorthopädischen Implantaten können die ungeliebte Aussenspange (Headgear) ersetzen. Sie werden fest eingesetzt und können ihre Wirkung auch ohne die Mitarbeit des Patienten entfalten. |
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Aus diesem Grund werden sie als Non-Compliance Geräte bezeichnet. Dies bedeutet in der Regel eine Entlastung der Eltern, die dadurch nicht ständig die Einhaltung der Tragezeit bei ihren Kindern kontrollieren müssen. |
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